Kosten

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten


Ich habe die Kassenzulassung für Verhaltenstherapie bei Erwachsenen durch die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg

(hälftiger Versorgungsauftrag). Entsprechend kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.


Private Krankenversicherung


Eine Psychotherapie durch einen approbierten psychologischen Psychotherapeuten wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen!

Die Form der Kostenübernahme wird aber sehr unterschiedlich gehandhabt. Bitte klären Sie daher mit Ihrer Versicherung vorher ab, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif sind - es gibt z.B. Tarife, die Therapiesitzungen nur in einem bestimmten Umfang pro Jahr zulassen, andere erfordern einen speziellen Antrag. Diesen fülle ich für Sie aus.  Kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung und fragen nach den Bedingungen für Psychotherapie. Ihre Krankenversicherung wird Ihnen sofort die erforderlichen Formulare zuschicken.

Dann können wir gemeinsam gemäß den Satzungen Ihrer Krankenversicherung die Psychotherapie beantragen bzw. durchführen.

Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde á 50 Minuten).


Selbstzahler


Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen möchten, gilt für Sie wie bei Privatversicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Honorargrundlage. Es wird der 2,3-fache Satz in Rechnung gestellt.

Dies entspricht bei der Verhaltenstherapie derzeit 100,55 Euro pro Sitzung á 50 Minuten.


Paartherapie


Die Kosten für eine Paarberatung und Paartherapie werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Als Honorar berechne ich Ihnen in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten derzeit 100,55 Euro pro Therapiestunde á 50 Minuten.